Sachkundeprüfung § 34d · Haftung

Haftpflicht, Kraftfahrt und Rechtsschutz für die Sachkundeprüfung § 34d

Hier hängen zwei Ebenen zusammen. Das Haftungsrecht entscheidet, ob gehaftet wird, das Versicherungsrecht regelt, wer am Ende zahlt. Trennen Sie die Ebenen, bevor Sie antworten.

Übung

Kostenlose Übungsfragen

Haftung

Wie definiert BGB § 276 fahrlässiges Handeln?

Grundlage: BGB § 276

Haftung

Wie wird verteilt, wenn mehrere Ansprüche denselben Rang haben?

Grundlage: VVG § 118 Abs. 1

Haftung

Worauf muss der Einsturz nach § 836 BGB zurückzuführen sein?

Grundlage: BGB § 836 Abs. 1

Haftung

Welche Rechtsgüter schützt § 823 Absatz 1 BGB ausdrücklich?

Grundlage: BGB § 823 Abs. 1

Haftung

Welche Einschränkung gilt für die Erstattung der Abwehrkosten?

Grundlage: VVG § 101 Abs. 1

Immer zwei Schritte, nie einer

Zuerst der Haftungsgrund gegenüber dem Geschädigten, dann die Deckung im Versicherungsverhältnis. Eine Frage, die nach dem Dritten fragt, zielt fast immer auf die erste Ebene; eine Frage nach Leistungsfreiheit oder Selbstbeteiligung auf die zweite. Wer beide Ebenen vermischt, kommt bei Aufgaben mit drei Beteiligten zwangsläufig auf ein falsches Ergebnis, weil dieselbe Tatsache auf den zwei Ebenen unterschiedlich wirkt.

Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung nebeneinander

BGB § 823 Absatz 1 schützt ausdrücklich Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und sonstige Rechte und verlangt eine widerrechtliche und schuldhafte Verletzung. Fahrlässig handelt nach BGB § 276, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Die Gefährdungshaftung des StVG knüpft dagegen an den Betrieb des Fahrzeugs an und kommt ohne Verschulden aus. Beide Wege können in derselben Aufgabe nebeneinander offenstehen, und die Frage lautet dann, welcher dem Geschädigten mehr nützt.

Der Haftpflichtversicherer schuldet zwei Dinge

Er stellt von begründeten Ansprüchen frei und wehrt unbegründete ab. Die Abwehr ist eine echte Leistung und kein Nebenprodukt: Der Versicherer trägt die Kosten des Rechtsstreits auch dann, wenn der Anspruch am Ende scheitert. Für die Erstattung der Abwehrkosten gilt allerdings die Einschränkung des VVG § 101 Absatz 1, die in Aufgaben gern übersehen wird. Stehen mehrere Ansprüche im selben Rang und reicht die Versicherungssumme nicht aus, verteilt VVG § 118 Absatz 1 nach dem Verhältnis ihrer Beträge.

Deliktsfähigkeit ist nach Alter gestuft

Kinder unter sieben Jahren haften nicht. Im Straßenverkehr reicht der Schutz des BGB § 828 bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres, sofern der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wer diese Altersgrenzen verwechselt, beantwortet die klassische Fahrradaufgabe falsch. Daneben steht die Haftung für Verrichtungsgehilfen nach BGB § 831, die eine Haftung für eigenes Auswahl- und Überwachungsverschulden ist: Der Geschäftsherr kann sich durch den Entlastungsbeweis befreien, indem er die erforderliche Sorgfalt bei Auswahl und Leitung nachweist. Für Gebäude gilt BGB § 836 Absatz 1, wo der Einsturz auf fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung zurückzuführen sein muss.

In der Kfz-Pflichtversicherung ist der Dritte geschützt

Auch wenn der Versicherer im Innenverhältnis leistungsfrei ist, wirkt dieser Einwand gegenüber dem Geschädigten nicht. Der Versicherer zahlt und nimmt anschließend Regress beim Versicherungsnehmer. Der Direktanspruch gibt dem Geschädigten einen eigenen Anspruch gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer, der neben den Anspruch gegen den Schädiger tritt. Auf einen Antrag ist spätestens innerhalb von drei Monaten eine begründete Antwort zu erteilen. Für den Geschädigten heißt das, dass er sich nicht mit dem Innenverhältnis befassen muss.

Mitverschulden wirkt in beide Richtungen

BGB § 254 erfasst nicht nur den Beitrag des Geschädigten zur Entstehung des Schadens, sondern ebenso das Unterlassen einer zumutbaren Schadensminderung. Wer nach dem Unfall den Schaden vergrößern lässt, obwohl er ihn hätte begrenzen können, muss sich das anrechnen lassen. In Aufgaben steht der zweite Teil fast immer im Nebensatz, während der erste die Aufmerksamkeit bindet. Die Art und der Umfang des Schadensersatzes richten sich nach BGB § 249.

Rechtsschutz: freie Anwaltswahl und die Erfolgsaussicht

In der Rechtsschutzversicherung besteht freie Wahl unter den Rechtsanwälten, deren Vergütung der Vertrag abdeckt. Ist ein selbständiges Schadensabwicklungsunternehmen eingeschaltet, richten sich Ansprüche allein gegen dieses. Lehnt der Versicherer die Deckung wegen fehlender Erfolgsaussicht ab und sieht der Vertrag kein unabhängiges Verfahren zur Überprüfung vor, gilt das Rechtsschutzbedürfnis als anerkannt. Diese Rechtsfolge überrascht viele und wird deshalb gern geprüft.

Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung verlangen Verschiedenes
Verschuldenshaftung nach BGB § 823Gefährdungshaftung nach dem StVG
Verlangt eine widerrechtliche und schuldhafte Verletzung.Knüpft an den Betrieb des Fahrzeugs an.
Ohne Verschulden keine Haftung.Kommt ohne Verschulden aus.
Geschützt sind die in BGB § 823 Absatz 1 genannten Rechtsgüter.Erfasst wird die Verwirklichung der erlaubten Gefahr.
Fahrlässigkeit bestimmt sich nach BGB § 276.Auf die Sorgfalt des Fahrers kommt es für den Grund nicht an.
Häufige Fragen

Häufige Fragen

Welche Rechtsgüter schützt BGB § 823 Absatz 1?

Die Vorschrift nennt ausdrücklich Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit und Eigentum sowie sonstige Rechte. Die Verletzung muss widerrechtlich und schuldhaft erfolgen, sonst greift die Verschuldenshaftung nicht.

Haftet ein neunjähriges Kind für einen Verkehrsunfall?

In aller Regel nicht. Der Schutz des BGB § 828 reicht im Straßenverkehr bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres, sofern der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Kinder unter sieben Jahren haften ohnehin nicht.

Kann der Kfz-Haftpflichtversicherer dem Geschädigten Leistungsfreiheit entgegenhalten?

Nein. In der Pflichtversicherung bleibt der Dritte geschützt, auch wenn der Versicherer im Innenverhältnis leistungsfrei ist. Der Versicherer zahlt an den Geschädigten und nimmt anschließend Regress beim Versicherungsnehmer.

Wie wird verteilt, wenn mehrere gleichrangige Ansprüche die Versicherungssumme übersteigen?

Nach VVG § 118 Absatz 1 werden Ansprüche desselben Rangs im Verhältnis ihrer Beträge befriedigt, wenn die Versicherungssumme nicht ausreicht.

Was gilt, wenn der Rechtsschutzversicherer wegen fehlender Erfolgsaussicht ablehnt?

Sieht der Vertrag kein unabhängiges Verfahren zur Überprüfung dieser Einschätzung vor, gilt das Rechtsschutzbedürfnis als anerkannt. Der Versicherer kann sich dann nicht auf die fehlende Erfolgsaussicht berufen.

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