Woran erkennt man nach dem VVG einen Versicherungsvertreter?
Based on: VVG § 59 Abs. 2
Vorbereitung auf den schriftlichen Teil der Sachkundeprüfung § 34d. 522 Übungsfragen zu allen fünf Sachgebieten der Anlage 1 zur VersVermV, jede Erläuterung nennt die Vorschrift, auf der die Antwort beruht. Diese Prüfung ist eine von mehreren in der App Berufsprüfungen Deutschland.
Die Sachkundeprüfung § 34d weist die Sachkunde nach, die eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater voraussetzt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil prüft die fünf Sachgebiete des § 2 Absatz 1 Nummer 1 VersVermV, der praktische Teil ist nach § 4 Absatz 4 VersVermV ein Kundenberatungsgespräch.
Nach § 4 Absatz 7 VersVermV ist er bestanden, wenn der Prüfling in vier der fünf Sachgebiete jeweils mindestens 50 Prozent und im verbleibenden Sachgebiet mindestens 30 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt. Welches Sachgebiet das verbleibende ist, steht erst nach der Auswertung fest, es lässt sich also nicht vorab eines abwählen. Ein einzelner Prozentsatz beschreibt diese Regel nicht, und deshalb steht auf dieser Seite auch keiner. Die Übungsprüfung in der App verlangt der Einfachheit halber 50 Prozent in allen fünf Sachgebieten und ist damit strenger als die Verordnung.
§ 2 Absatz 1 Nummer 1 VersVermV nennt fünf: die rechtlichen Grundlagen der Versicherungsvermittlung und -beratung, die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung, die verbundene Hausrat- und die verbundene Gebäudeversicherung sowie die Haftpflicht-, Kraftfahrt- und Rechtsschutzversicherung. Nach § 4 Absatz 2 VersVermV sind sie anhand praxisbezogener Aufgaben und in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander zu prüfen.
Das ist bundeseinheitlich nicht geregelt. Nach § 4 Absatz 9 VersVermV regeln die Industrie- und Handelskammern die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens durch Satzung, und dazu zählen Aufgabenzahl und Bearbeitungszeit. Bundesweit festgelegt ist allein die Bestehensregel des § 4 Absatz 7 VersVermV. Wer eine konkrete Zahl braucht, erhält sie von der eigenen Kammer.
Nein. Nach § 4 Absatz 3 VersVermV werden die Aufgaben auch nach dem Prüfungstermin nicht veröffentlicht. Alle Fragen in dieser App sind eigenständige Texte, erarbeitet aus den geltenden Gesetzen und Verordnungen; die Gliederung folgt der Anlage 1 zur VersVermV, die als Teil einer Rechtsverordnung nach § 5 Absatz 1 UrhG keinen Urheberrechtsschutz genießt.
Sie deckt den schriftlichen Teil ab. Ein Kundenberatungsgespräch lässt sich mit Multiple-Choice-Fragen nicht abbilden, und der praktische Teil wird hier deshalb nicht simuliert. Wer eine Erlaubnis nach § 34f, § 34h oder § 34i GewO hat oder einen entsprechenden Sachkundenachweis erlangt hat, ist nach § 4 Absatz 5 VersVermV ohnehin nur vom praktischen Teil befreit, nicht vom schriftlichen.
Verteilt auf alle fünf Sachgebiete der Anlage 1 zur VersVermV. Die Gewichtung in der Übungsprüfung ist eine eigene Schätzung nach Inhaltsmenge; eine amtliche Verteilung auf die Sachgebiete wird nicht veröffentlicht.
Die Erläuterung nennt die Vorschrift, aus der die Antwort folgt. So bleibt jede Antwort nachprüfbar statt auswendig gelernt.
60 Aufgaben in 60 Minuten, gewichtet nach den fünf Sachgebieten und je Sachgebiet auf 50 Prozent geprüft.
Für die Begriffe, die in mehreren Sachgebieten wiederkehren, etwa Obliegenheit, Taxe und Zugangsfaktor.
Zu jedem Sachgebiet eine Zusammenfassung mit Kernpunkten, Begriffen und den Fehlern, die am häufigsten gemacht werden.
Alle Inhalte liegen auf dem Gerät. Kein Konto, keine Verbindung, keine Werbung.
| Beruht auf der amtlichen, öffentlich zugänglichen Quelle | Ja, VersVermV und die geltenden Bundesgesetze |
|---|---|
| Übungsfragen | 522, auf fünf Sachgebiete verteilt |
| Erläuterung mit Vorschrift | Ja, bei jeder Frage |
| Übungsprüfung | 60 Aufgaben, 60 Minuten |
| Bestehensregel der echten Prüfung | Vier Sachgebiete je ≥ 50 %, das verbleibende ≥ 30 % (§ 4 Absatz 7 VersVermV) |
| Übungsprüfung in der App | Verlangt 50 % in allen fünf Sachgebieten, also strenger als die Verordnung |
| Karteikarten | 160 |
| Kostenlos ohne Kauf | 5 Fragen je Sachgebiet |
| Praktischer Teil (Beratungsgespräch) | Nicht enthalten, siehe § 4 Absatz 4 VersVermV |
| Funktioniert offline, ohne Konto | Ja |
| Werbung | Keine |
| Bezahlung | Einmaliger Kauf in der App Berufsprüfungen Deutschland |
Practice mode
Timed mock exam
Readiness & review
Zwei Fragen je Sachgebiet, genau so wie sie in der App stehen, mit der Vorschrift in der Erläuterung.
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Built from Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und die von der Sachkundeprüfung erfassten Bundesgesetze (BGB, VVG, VVG-InfoV, GewO, UWG, VAG, GwG, SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB XI, EStG, PflVG, StVG) (Gesetze und Verordnungen in der geltenden Fassung nach gesetze-im-internet.de; inhaltliche Gliederung nach Anlage 1 zur VersVermV), the official public source, used under Fragen und Erläuterungen sind eigenständige Texte von RiverMap Learning, erarbeitet aus den geltenden Gesetzen und Verordnungen. Gesetze, Verordnungen und amtliche Werke genießen nach § 5 Absatz 1 UrhG keinen Urheberrechtsschutz. Es werden keine Prüfungsaufgaben wiedergegeben.. View the official source .
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Alle Fragen sind eigenständig formuliert und aus den geltenden Vorschriften erarbeitet. Der Rahmenplan des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft und Unterlagen des DIHK sind urheberrechtlich geschützt und wurden nicht verwendet. Nach § 4 Absatz 3 VersVermV werden die Aufgaben der echten Prüfung auch nach dem Prüfungstermin nicht veröffentlicht.
Nach § 4 Absatz 7 VersVermV, wenn in vier der fünf Sachgebiete jeweils mindestens 50 Prozent und im verbleibenden Sachgebiet mindestens 30 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden. Welches Sachgebiet das verbleibende ist, steht erst nach der Auswertung fest. Ein einzelner Prozentsatz gibt diese Regel nicht wieder.
Das schreibt die Verordnung nicht bundeseinheitlich vor. Nach § 4 Absatz 9 VersVermV regeln die Industrie- und Handelskammern die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens durch Satzung. Die verbindliche Auskunft gibt die für Sie zuständige Kammer.
Nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 VersVermV: rechtliche Grundlagen der Versicherungsvermittlung und -beratung, sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung, verbundene Hausrat- und verbundene Gebäudeversicherung sowie Haftpflicht-, Kraftfahrt- und Rechtsschutzversicherung.
Nein. Nach § 4 Absatz 3 VersVermV werden die Aufgaben auch nach dem Prüfungstermin nicht veröffentlicht. Alle Fragen hier sind eigenständige Texte, erarbeitet aus den geltenden Gesetzen und Verordnungen.
Nein. Der praktische Teil ist nach § 4 Absatz 4 VersVermV ein Kundenberatungsgespräch und lässt sich mit Multiple-Choice-Fragen nicht abbilden. Wer eine Erlaubnis nach § 34f, § 34h oder § 34i GewO hat oder einen entsprechenden Sachkundenachweis erlangt hat, ist nach § 4 Absatz 5 VersVermV nur vom praktischen Teil befreit, nicht vom schriftlichen.
Fünf Fragen je Sachgebiet sind ohne Kauf zugänglich, also 25 insgesamt. Der volle Bestand von 522 Fragen, die Übungsprüfung und die Karteikarten werden mit einem einmaligen Kauf freigeschaltet. Es gibt kein Abonnement.
Nein. RiverMap Learning ist unabhängig und steht in keiner Verbindung zu einer Industrie- und Handelskammer, zum DIHK oder zu einer Behörde. Die App ist eine Lernhilfe und ersetzt keine Prüfung.
§ 34d ist eine von mehreren Prüfungen in Berufsprüfungen Deutschland.
Berufsprüfungen Deutschland ist eine unabhängige Lernhilfe und steht in keiner Verbindung zu den Industrie- und Handelskammern, zum DIHK oder zu einer Behörde. Die Inhalte sind aus den geltenden Gesetzen und Verordnungen erarbeitet; es werden keine Prüfungsaufgaben wiedergegeben. Das Bestehen der Übungsprüfung sagt nichts über das Bestehen der echten Prüfung aus.