Ein Betrieb wirkt an Gefahrgutbeförderungen mit. Unter welcher zusätzlichen Voraussetzung entsteht nach GbV § 3 die Pflicht zur Bestellung?
Based on: GbV § 3 Abs. 1
Vorbereitung auf die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung. 910 Übungsfragen zu GbV, GGVSEB und GGVSee, jede Erläuterung nennt die Vorschrift, aus der die Antwort folgt. Diese Prüfung ist eine von mehreren in der App Berufsprüfungen Deutschland.
Die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten ist in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung geregelt. Wer sie nach einer Schulung besteht, erhält den Schulungsnachweis nach GbV § 4, der fünf Jahre gilt und jeweils um fünf Jahre verlängert wird, wenn rechtzeitig eine Verlängerungsprüfung bestanden wird. Ohne diesen Nachweis darf niemand als Gefahrgutbeauftragter bestellt werden, und auch ein Unternehmer, der die Funktion selbst wahrnimmt, braucht ihn nach GbV § 3 Absatz 3.
Nach GbV § 6 Absatz 2 ist sie bestanden, wenn mindestens 50 vom Hundert der Höchstpunktzahl erreicht werden. Die Höchstpunktzahl selbst legt die zuständige Industrie- und Handelskammer in ihrer Satzung fest. Bundesweit einheitlich ist also der Prozentsatz, nicht die Punktzahl dahinter. Wer nach einer Schulung durchfällt, darf die Prüfung einmal ohne nochmalige Schulung wiederholen. Die Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises darf unbegrenzt wiederholt werden, aber nur bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Nachweises, und bei ihr ist die Höchstpunktzahl nach GbV § 6 Absatz 4 um 50 vom Hundert zu reduzieren.
Das schreibt die Verordnung nicht bundeseinheitlich vor. Nach GbV § 7 Absatz 2 regeln die Industrie- und Handelskammern die Einzelheiten der Prüfung durch Satzung, und dazu gehören Umfang und Dauer. Wer eine konkrete Zahl braucht, erhält sie von der eigenen Kammer. Die Übungsprüfung in der App verwendet deshalb eine eigene Länge und Zeitvorgabe, 40 Aufgaben in 60 Minuten, und bildet keine bestimmte Kammersatzung ab. Auch die Gewichtung der Themenbereiche in der Übungsprüfung ist eine eigene Schätzung nach der Menge des Stoffs, weil keine amtliche Verteilung veröffentlicht wird.
Die Prüfungsfragen sind nach GbV § 6 Absatz 5 aus einer Sammlung auszuwählen, die von der Deutschen Industrie- und Handelskammer veröffentlicht wird. Diese App gibt diese Sammlung nicht wieder. Ihre 910 Fragen sind eigenständige Texte, erarbeitet aus den drei geltenden Verordnungen: der Gefahrgutbeauftragtenverordnung, der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und der Gefahrgutverordnung See. Verordnungen genießen als amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG keinen Urheberrechtsschutz. Der IMDG-Code und die Stofftabellen des ADR, RID und ADN sind nicht enthalten, weil für diese Werke kein amtlicher Ausnahmetatbestand gilt.
Die Prüfungssprache ist Deutsch. Auf Antrag kann nach GbV § 6 Absatz 3 in englischer Sprache geprüft werden, wenn die erforderlichen Rechtsvorschriften in englischer Sprache nachgewiesen und die Mehrkosten übernommen werden. Voraussetzung ist die vorherige Teilnahme an einer zugelassenen englischsprachigen Schulung. Alle Fragen und Erläuterungen in dieser App sind auf Deutsch.
Bestellen muss jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter oder das damit zusammenhängende Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen umfasst. Die Bestellpflicht nach GbV § 3 Absatz 1 knüpft nicht an die Betriebsgröße an, sondern daran, dass dem Unternehmen in der GGVSEB oder der GGVSee Pflichten als Beteiligtem zugewiesen sind. GbV § 2 nennt die Befreiungen, etwa für Unternehmen mit ausschließlich bestimmten zugewiesenen Pflichten oder unterhalb der dort genannten Mengenschwelle. Selbst ein befreites Unternehmen kann nach GbV § 3 Absatz 4 zur Bestellung verpflichtet werden, wenn die Behörde sie nach wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen anordnet.
Sie deckt die Rechtsgrundlagen ab, die die Verordnung selbst regelt: Bestellung und Schulungsnachweis, die Pflichten des Gefahrgutbeauftragten nach GbV § 8 und des Unternehmers nach GbV § 9, die Zuständigkeiten der Behörden, die Pflichtenkataloge der Beteiligten auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraße nach der GGVSEB und im Seeverkehr nach der GGVSee, die Sondervorschriften je Verkehrsträger, die Dokumentation und Verladung im Seeverkehr sowie die Bußgeldtatbestände aller drei Verordnungen. Wo eine Vorschrift auf das ADR, RID oder ADN verweist, etwa GbV § 8 Absatz 1 auf den Unterabschnitt 1.8.3.3, nennt die Erläuterung diesen Verweis. Die verwiesenen Texte selbst sind nicht Gegenstand der App.
Verteilt auf neun Themenbereiche, von der Bestellpflicht nach GbV § 3 bis zu den Bußgeldkatalogen in GbV § 10, GGVSEB § 37 und GGVSee § 27. Die Gewichtung in der Übungsprüfung ist eine eigene Schätzung nach Stoffmenge, weil keine amtliche Verteilung veröffentlicht wird.
Die Erläuterung nennt die Vorschrift, aus der die Antwort folgt, und sagt bei jeder falschen Option, warum sie falsch ist. So bleibt jede Antwort nachprüfbar statt auswendig gelernt.
40 Aufgaben in 60 Minuten, bestanden ab 20 richtigen Antworten, also ab der Hälfte. Die echte Prüfung verlangt nach GbV § 6 Absatz 2 mindestens 50 vom Hundert einer Höchstpunktzahl, die die Kammer festlegt. Länge, Zeit und Punktwertung der Übungsprüfung sind eine Einstellung dieser App und bilden keine Kammersatzung ab.
Für die Begriffe und Fristen, die in mehreren Themenbereichen wiederkehren, etwa Schulungsnachweis, Textform, Jahresbericht und die Rollen der Beteiligten.
Zu jedem der neun Themenbereiche eine Zusammenfassung mit Kernpunkten, Begriffen und den Fehlern, die am häufigsten gemacht werden.
Alle Inhalte liegen auf dem Gerät. Kein Konto, keine Verbindung, keine Werbung.
| Beruht auf der amtlichen, öffentlich zugänglichen Quelle | Ja, GbV, GGVSEB und GGVSee in der geltenden Fassung |
|---|---|
| Übungsfragen | 910, auf neun Themenbereiche verteilt |
| Erläuterung mit Vorschrift | Ja, bei jeder Frage |
| Übungsprüfung | 40 Aufgaben, 60 Minuten, eigene Einstellung der App |
| Bestehensgrenze der echten Prüfung | 50 vom Hundert der Höchstpunktzahl (GbV § 6 Absatz 2) |
| Aufgabenzahl und Dauer der echten Prüfung | Legt die zuständige Kammer durch Satzung fest (GbV § 7 Absatz 2) |
| Karteikarten | 230 |
| Notizen | 9, eine je Themenbereich |
| Kostenlos ohne Kauf | 5 Fragen und 3 Karteikarten je Themenbereich |
| IMDG-Code und Stofftabellen des ADR, RID und ADN | Nicht enthalten |
| Fragen der echten Prüfung | Nicht enthalten, siehe GbV § 6 Absatz 5 |
| Funktioniert offline, ohne Konto | Ja |
| Werbung | Keine |
| Bezahlung | Einmaliger Kauf in der App Berufsprüfungen Deutschland |
Practice mode
Timed mock exam
Readiness & review
Aus allen neun Themenbereichen, genau so wie sie in der App stehen, mit der Vorschrift in der Erläuterung.
Ein Betrieb wirkt an Gefahrgutbeförderungen mit. Unter welcher zusätzlichen Voraussetzung entsteht nach GbV § 3 die Pflicht zur Bestellung?
Based on: GbV § 3 Abs. 1
Welche Wirkung ordnet GbV § 1 Absatz 2 für die dort genannten Gefahrgutbeauftragten-Regelungen an?
Based on: GbV § 1 Abs. 2
Welche zahlenbezogene Unfallangabe gehört zum Mindestinhalt des Jahresberichts?
Based on: GbV § 8 Abs. 5
An welches Ereignis knüpft GbV § 9 Absatz 3 den Beginn der fünfjährigen Aufbewahrung an?
Based on: GbV § 9 Abs. 3
Wohin leitet das Eisenbahn-Bundesamt eingegangene Berichte über Ereignisse mit gefährlichen Gütern weiter?
Based on: GGVSEB § 15 Abs. 1
Ein Fahrzeug ist vollständig entladen, gereinigt, entgast und entgiftet. Was gilt für seine Gefahrkennzeichnung?
Based on: GGVSEB § 23a Abs. 1
An welcher RID-Bestimmung richtet sich die in GGVSEB § 31 verlangte Unterweisung des Personals aus?
Based on: GGVSEB § 31
Für welchen Stoff verlangt GGVSee § 20 Nummer 4 Buchstabe b gegebenenfalls eine besondere Bescheinigung?
Based on: GGVSee § 20
Ein Tankschiff hat entzündbare Flüssigkeiten gelöscht, ist anschließend aber nicht entgast worden. Welche Aussage folgt unmittelbar aus GGVSee § 4 Absatz 3?
Based on: GGVSee § 4 Abs. 3
Ein Absender bewahrt die vorgeschriebene Kopie des Beförderungspapiers nur zwei Monate auf. Welche Bewertung trifft zu?
Based on: GGVSEB § 37 Abs. 1
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Built from Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und Gefahrgutverordnung See (GGVSee) in der geltenden Fassung (Verordnungen in der geltenden Fassung nach gesetze-im-internet.de; inhaltliche Gliederung in neun Themenbereiche nach dem Aufbau der drei Verordnungen), the official public source, used under Fragen, Erläuterungen und Lernkarten sind eigenständige Texte von RiverMap Learning, erarbeitet aus den geltenden Verordnungen. Gesetze, Verordnungen und amtliche Werke genießen nach § 5 Absatz 1 UrhG keinen Urheberrechtsschutz. Es werden keine Prüfungsfragen der Industrie- und Handelskammern und keine Inhalte des IMDG-Codes wiedergegeben.. View the official source .
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Alle Fragen sind eigenständig formuliert und aus den drei Verordnungen erarbeitet. Die vom DIHK veröffentlichte Fragensammlung nach GbV § 6 Absatz 5 wurde nicht verwendet. Jede Frage und jede Notiz nennt den Paragrafen, aus dem sie stammt.
Nach GbV § 6 Absatz 2, wenn mindestens 50 vom Hundert der Höchstpunktzahl erreicht werden. Die Höchstpunktzahl legt die zuständige Industrie- und Handelskammer in ihrer Satzung fest.
Das schreibt die Verordnung nicht bundeseinheitlich vor. Nach GbV § 7 Absatz 2 regeln die Industrie- und Handelskammern die Einzelheiten durch Satzung. Die verbindliche Auskunft gibt die für Sie zuständige Kammer.
Die nach einer Schulung abzulegende Prüfung darf nach GbV § 6 Absatz 2 einmal ohne nochmalige Schulung wiederholt werden. Die Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises darf unbegrenzt wiederholt werden, jedoch nur bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Nachweises; dort ist die Höchstpunktzahl nach GbV § 6 Absatz 4 um 50 vom Hundert zu reduzieren.
Fünf Jahre. Er wird nach GbV § 4 jeweils um fünf Jahre verlängert, wenn rechtzeitig eine Verlängerungsprüfung bestanden wird. Wer sie verschiebt, bis der Nachweis abgelaufen ist, muss erneut geschult werden.
Nein. Die echten Fragen stammen nach GbV § 6 Absatz 5 aus einer vom DIHK veröffentlichten Sammlung, die hier nicht wiedergegeben wird. Alle 910 Fragen sind eigenständige Texte, erarbeitet aus GbV, GGVSEB und GGVSee.
Nein. Die App deckt die drei Verordnungen ab. Der IMDG-Code und die Stofftabellen des ADR, RID und ADN sind nicht enthalten, weil für diese Werke kein amtlicher Ausnahmetatbestand nach § 5 Absatz 1 UrhG gilt. Wo eine Verordnung auf sie verweist, nennt die Erläuterung den Verweis.
Fünf Fragen und drei Karteikarten je Themenbereich sind ohne Kauf zugänglich. Der volle Bestand von 910 Fragen, die Übungsprüfung und alle 230 Karteikarten werden mit einem einmaligen Kauf freigeschaltet. Es gibt kein Abonnement.
Nein. RiverMap Learning ist unabhängig und steht in keiner Verbindung zum DIHK, zu einer Industrie- und Handelskammer oder zu einer Behörde. Die App ist eine Lernhilfe und ersetzt keine Schulung und keine Prüfung.
Die Gefahrgutbeauftragten-Prüfung ist eine von mehreren Prüfungen in Berufsprüfungen Deutschland.
Berufsprüfungen Deutschland ist eine unabhängige Lernhilfe und steht in keiner Verbindung zum DIHK, zu einer Industrie- und Handelskammer oder zu einer Behörde. Die Inhalte sind aus den geltenden Verordnungen erarbeitet; es werden keine Prüfungsaufgaben wiedergegeben. Das Bestehen der Übungsprüfung sagt nichts über das Bestehen der echten Prüfung aus.